Die Schneeräumpflicht sollte man nicht unterschätzen.
Wussten Sie, dass die Gehwege unter der Woche von 7:00 bis 20:00 Uhr und Sonntags von 8:00 bis 20:00 Uhr von Schnee und Eis befreit sein müssen.
Dafür haben Sie nicht die Zeit oder wollen bei Unfällen nicht in die Verantwortung gezogen werden?
Pünktlich und termingetreu gewährleisten wir die Verkehrssicherheit auf allen Gehwegen und Nutzflächen, durch den Einsatz von moderner Technik und den entsprechenden Streumitteln.
Die Einsätze werden in der Regel in den frühen Morgenstunden durchgeführt, aber natürlich auch unmittelbar nach dem Schneefall.